http://www.ids-mannheim.de/service/reform/ Deutsche Rechtschreibung - Regeln und Wörterverzeichnis Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004 München und Mannheim – Februar 2006 4.2. Ergänzungsstrich § 98 Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelas- sen wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist. Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40ff. Dies betrifft (1) den letzten Bestandteil: Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang); Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweiß- haltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen; fertig- und zuwege bringen; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische und Naturgewebe, individuelle und Standardlösungen; zuwege und fertigbringen (2) den ersten Bestandteil: Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrs- überwachung); Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien; heran- führen oder -schleppen, bergauf und -ab Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart- Sonaten) (3) den letzten und den ersten Bestandteil: Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzel- handel), Eisenbahnunter- und -überführungen Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte