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Deutsche Rechtschreibung - Regeln und Wörterverzeichnis
Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004
München und Mannheim – Februar 2006
4.2. Ergänzungsstrich
§ 98
Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen
oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelas-
sen wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist.
Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40ff.
Dies betrifft
(1) den letzten Bestandteil:
Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang);
Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweiß-
haltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen
Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen;
fertig- und zuwege bringen; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische
und Naturgewebe, individuelle und Standardlösungen; zuwege und
fertigbringen
(2) den ersten Bestandteil:
Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrs-
überwachung); Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien; heran-
führen oder -schleppen, bergauf und -ab
Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart-
Sonaten)
(3) den letzten und den ersten Bestandteil:
Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzel-
handel), Eisenbahnunter- und -überführungen
Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte